Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Allgemeines
Die eigenart gmbh & co kg erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Änderungen erfordern Schriftform. Kundenbestimmungen sind nur wirksam, wenn die Agentur diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Vertragsabschluss
Agenturangebote sind freibleibend. Basis für Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot oder der Kundenauftrag mit Leistungsumfang und Vergütung. Der Kunde bleibt zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Der Vertrag entsteht erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch erkennbare Annahmehandlungen.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag oder der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen benötigen schriftliche Agenturbestätigung. Die Agentur hat Gestaltungsfreiheit bei der Auftragserfüllung.
Alle Leistungen sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen zu überprüfen und freizugeben. Nicht rechtzeitig freigegebene Leistungen gelten als genehmigt.
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit. Er trägt Mehraufwände durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben. Der Kunde prüft bereitgestellte Unterlagen auf Urheberrechte und Drittrechte. Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen; der Kunde hält sie schadlos.
4. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
Die Agentur darf Leistungen selbst ausführen, sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen oder Leistungen substituieren. Beauftragungen erfolgen im eigenen Namen oder im Kundennamen, in jedem Fall auf Kundenrechnung.
5. Präsentationen
Mit Einladung und Annahme entsteht ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag), dem diese AGB zugrunde liegen. Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur kostenintensive Vorleistungen erbringt.
Konzeptionelle und gestalterische Vorschläge erfolgen gegen vereinbartes Präsentationshonorar. Urheberrechte und Eigentumsrechte verbleiben bei der Agentur. Erhält die Agentur keinen Auftrag, darf der Kunde die Unterlagen nicht weiternutzen und muss diese unverzüglich zurückstellen.
Im Rahmen einer Präsentation eingebrachte Ideen darf die Agentur anderweitig verwenden, sofern diese nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet werden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.
Der potenzielle Kunde kann sich durch Zahlung des festgelegten Präsentationshonorars von seinen Verpflichtungen befreien. Die Befreiung tritt erst mit vollständigem Geldeingang ein. Sollte der potenzielle Kunde meinen, bereits vor der Präsentation auf die gleiche Idee gekommen zu sein, muss er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen per E-Mail mit entsprechenden Beweismitteln mitteilen.
6. Termine
Angegebene Fristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Termine müssen schriftlich festgehalten oder von der Agentur bestätigt werden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse führen zu Leistungspflichtruhe und Fristverlängerung. Dauern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
Bei Agenturverzug kann der Kunde nur nach schriftlicher Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, außer bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Auflösung
Die Agentur darf den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn:
Die Ausführung durch Kundengründe unmöglich wird oder trotz 14-tägiger Nachfrist verzögert wird
Der Kunde trotz Abmahnung und 14-tägiger Nachfrist wesentliche Verpflichtungen verletzt (z.B. Zahlung oder Mitwirkung)
Bedenken zur Kundenbonität bestehen und dieser keine Vorauszahlungen leistet oder Sicherheit stellt
Konkurs- oder Ausgleichsverfahren über das Kundenvermögen eröffnet werden oder der Kunde Zahlungen einstellt
8. Honorar
Der Honoraranspruch entsteht, sobald die jeweilige (Teil-)Leistung erbracht wurde. Die Agentur darf Vorschüsse verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 15.000 (jährliches Budget) oder bei längerfristigen Aufträgen sind Zwischenabrechnungen, Vorausrechnungen oder Akontozahlungen möglich.
Das Honorar versteht sich auf Nettobasis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei fehlender Einzelvereinbarung besteht Anspruch auf marktübliches Honorar für erbrachte Leistungen und Urhebernutzungsrechte. Leistungen außerhalb des vereinbarten Honorars werden separat entlohnt. Alle Barauslagen trägt der Kunde.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Übersteigen tatsächliche Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 20 %, weist die Agentur auf höhere Kosten hin. Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten automatisch als genehmigt.
Für nicht ausgeführte Arbeiten gebührt angemessene Vergütung. Beratungsgespräche ohne direkte Auftragsfolge werden nach Stundensatz verrechnet. Bei Produktion von Werbemitteln (Kataloge, Flyer, Verpackungen) verrechnet die Agentur 15 % Servicegebühr auf Druck- bzw. Herstellungskosten.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern keine anderen schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen gelten. Gelieferte Ware bleibt bis vollständiger Bezahlung im Agentur-Eigentum.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 5 % an. Der Kunde erstattet alle mit der Forderungseintreibung verbundenen Kosten und Aufwände (Mahn-, Inkassospesen, Rechtsverfolgungskosten).
Im Zahlungsverzugsfall kann die Agentur alle im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen. Der Kunde darf nicht mit eigenen Forderungen gegen Agentur-Forderungen aufrechnen, außer diese wurden schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Agenturleistungen (einschließlich Anregungen, Ideen, Skizzen, Entwürfe, Konzepte, New-Media-Spezifikationen) bleiben Agentur-Eigentum und können jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erhält durch Honorarzahlung nur Nutzungsrecht für vereinbarten Verwendungszweck und -umfang. Ohne anderslautende Vereinbarung darf der Kunde Leistungen nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur während der Agenturvertragsdauer nutzen.
Änderungen oder Bearbeitungen erfordern ausdrückliche schriftliche Agenturzustimmung und – bei urheberrechtlichem Schutz – Urheberzustimmung. Für Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus ist Agenturzustimmung erforderlich; dafür steht eine angemessene gesonderte Vergütung zu.
Alle mit gelieferten Arbeiten verbundenen Urheberrechte überträgt die Agentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Kunden. Der Kunde haftet für widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
Die Agentur darf auf allen Werbemitteln und -maßnahmen auf sich selbst und allenfalls den Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zusteht. Vorbehaltlich jederzeitigen schriftlichen Widerrufs darf die Agentur auf eigenen Werbeträgern und insbesondere ihrer Internet-Website mit Kundenname und -logo auf die Geschäftsbeziehung hinweisen (Referenzhinweis).
12. Gewährleistung
Der Kunde muss Mängel unverzüglich, spätestens drei Tage nach Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von drei Tagen nach Erkennen, schriftlich anzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Bei berechtigter, rechtzeitiger Reklamation hat der Kunde nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde darf Zahlungen wegen Bemängelungen nicht zurückhalten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhend, und sind auf den Auftragswert (exklusive Steuern) begrenzt.
Haftungs- und Schadensersatzansprüche müssen innerhalb von 12 Monaten nach (Teil-)Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens 14 Monate nach Auftragserteilung.
13. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit ist Agenturhaftung für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, ob unmittelbar oder mittelbar, entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden oder andere Schäden. Grobe Fahrlässigkeit muss der Geschädigte beweisen.
Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, Kundenanwaltskosten, Urteilsveröffentlichungskosten oder Drittschadensersatzforderungen; der Kunde hält die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde selbst ist für Einhaltung gesetzlicher, besonders wettbewerbsrechtlicher Vorschriften verantwortlich.
14. Besondere Bedingungen New Media
Für Agenturleistungen im New-Media-Bereich (Website-, Portal- und Online-Shop-Entwicklung, App-Entwicklung für iOS/Android) gelten besondere Bedingungen.
14.1 Inhalte
Die Agentur ist nicht für gespeicherte Kundendaten oder -inhalte verantwortlich und trifft keine Prüf- oder Warnpflichten zu Kundeninhalten. Der Kunde hält die Agentur schad- und klaglos bei Inanspruchnahme durch Dritte.
14.2 Erstellung von Individualsoftware
Die Herstellung erfolgt gemäß gesonderter Leistungsbeschreibung/Pflichtenheft. Sofern nicht anders festgelegt, basieren Softwareentwicklungen auf Open-Source-Basisprogrammen. Herstellung und Entwicklung erfolgen nach allgemein anerkannten Technikregeln. Darstellungs- und Applikationsabweichungen aufgrund uneinheitlicher Hard- und Software-Standards stellen keine mangelhaften Leistungen dar.
Quellcode und -Programme sowie deren Rechte verbleiben ausschließlich bei der Agentur. Der Kunde muss fachkundiges Personal oder Berater während der gesamten Projektabwicklung stellen. Der Kunde ist selbst für Datensicherung verantwortlich; Agenturhaftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
14.3 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Vergütungsbezahlung räumt die Agentur dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht ein, die Software für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck im Unternehmen dauerhaft zu nutzen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Agenturzustimmung nicht gestattet. Die Agentur darf alle Software-Rechte uneingeschränkt für alle Zwecke selbst weiternutzen.
15. Datenschutz
Der Kunde erklärt ausdrücklich Zustimmung, dass die Agentur bekannt gegebene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkarte, Kontoüberweisung) automationsunterstützt für Vertragserfüllung, Kundenbetreuung und eigene Werbezwecke ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist mit elektronischer Post zu Werbezwecken bis zum Widerruf einverstanden.
16. Anzuwendendes Recht
Vertrag und alle abgeleiteten wechselseitigen Rechte, Pflichten und Ansprüche zwischen Agentur und Kunde unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Agentur-Sitz. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem gewählten Beförderungsunternehmen übergegeben hat.
Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Vertragszusammenhang wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Ungeachtet dessen darf die Agentur den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.